bma


Direkt zum Seiteninhalt

Mitglied werden, Aufnahmeantrag

Mitgliedschaft

Kluge Leute können sich dumm stellen, das Gegenteil ist schwieriger.
Kurt Tucholsky

Bei uns
Mitglied werden


Gemäß unserer Satzung können natürliche Personen, die bereits mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, Mitglied in unserer Freien Wählergemeinschaft werden.

Hierzu besteht im Vorfeld die Möglichkeit des Kennenlernens bei einer unserer in der Regel monatlich stattfindenden Vorstandssitzungen. Die Teilnahme an diesen vereinsoffenen Sitzungen ist nicht nur Vorstandsmitgliedern vorbehalten, sondern vielmehr allen bma-Mitgliedern und darüber hinaus sind hierzu auch alle kommunalpolitisch interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt recht herzlich willkommen. Im Hauptmenü finden Sie unter "Termine" die entsprechenden Termine unserer Vorstandssitzungen für das 2. Halbjahr 2011.

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Wählergemeinschaft erhalten Sie ein entsprechendes Aufnahmeantragsformular (im PDF-Format) zum Ausdrucken, in dem Sie hier auf "Aufnahmeantrag" doppelclicken.



Gemäß unserer Beitragsordnung werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:



Ordentliches Mitglied:
Jedes weitere Familienmitglied:
Schüler, Auszubildende, Studenten und Rentner:

5,00 Euro/Monat = 60,00 Euro/Jahr
2,00 Euro/Monat = 24,00 Euro/Jahr
2,00 Euro/Monat = 24,00 Euro/Jahr


Seite 19
von 51


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü